Mundschenk Eventcatering und Service
Werner-von-Siemens-Str. 22a
52477 Alsdorf
info@mundschenk-catering.de

Angaben gemäß § 5 TMG

Mundschenk  Restaurant & Weinbar GmbH

Werner von Siemens Straße 22a

52477 Alsdorf

Kontakt: 
Telefon: +49 (0)175 240 4799
E-Mail: info@mundschenk-restaurant.de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: 

Patrick Roßkamp 
Amtsgericht Aachen HRB 23920

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: 202/5731/1121

AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


Mundschenk Restaurant und Weinbar GmbH

Werner-von-Siemens-Straße 22a

52477 Alsdorf


Geschäftsführer: Patrick Rosskamp

Stand: Mai 2026


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Mundschenk Restaurant und Weinbar GmbH, insbesondere für Cateringleistungen, Foodtruck-Einsätze, Vermietung von Geschirr, Besteck und Veranstaltungsequipment sowie sonstige gastronomische Dienstleistungen.


Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.


§ 2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebotes, eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung zustande.


Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.


§ 3 Mindestumsatz

Für sämtliche Foodtruck-, Verkaufswagen- und Cateringeinsätze gilt ein Mindestumsatz von 1.000,00 € netto.


Anfahrtskosten, Personal-, Auf- und Abbaukosten sowie sonstige Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des Mindestumsatzes und werden gesondert berechnet.


§ 4 Terminreservierung und Anzahlung

Mit Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % der vereinbarten Auftragssumme fällig.


Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.


Erst nach Eingang der Anzahlung gilt der Veranstaltungstermin als verbindlich reserviert.


Die Mundschenk Restaurant und Weinbar GmbH behält sich vor, reservierte Termine bei ausbleibender Anzahlung anderweitig zu vergeben.


§ 5 Stornierungsbedingungen

Bei einer Stornierung eines bereits bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber werden folgende Stornierungskosten fällig:


– bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Auftragssumme

– bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Auftragssumme

– bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Auftragssumme

– bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn oder später: 100 % der Auftragssumme


Maßgeblich ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs der Stornierung.


Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.


§ 6 Teilnehmerzahlen

Die bei Vertragsabschluss vereinbarte Teilnehmerzahl bildet die Grundlage der Kalkulation.


Eine nachträgliche Verringerung der Teilnehmerzahl berechtigt nicht zur Reduzierung des vereinbarten Preises.


Erhöht sich die Teilnehmerzahl nach Vertragsabschluss, werden die zusätzlich erbrachten Leistungen nachberechnet und in der Schlussrechnung ausgewiesen.


§ 7 Stromversorgung

Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten eine ordnungsgemäße, den geltenden Vorschriften entsprechende Stromversorgung zur Verfügung.


Pizzawagen / Flammkuchenwagen:

– mindestens 1 x 16 A CEE-Starkstromanschluss

– empfohlen: 1 x 32 A CEE-Starkstromanschluss

– separater Stromkreis mit eigener Absicherung


Kleiner Frit Belgique Wagen:

– mindestens 1 x 16 A Stromanschluss

– empfohlen: 1 x 32 A Stromanschluss

– separater Stromkreis mit eigener Absicherung


Großer Frit Belgique Wagen:

– 2 x 32 A Stromanschlüsse oder alternativ

– 1 x 63 A Stromanschluss

– separater Stromkreis mit eigener Absicherung


Der Auftraggeber gewährleistet, dass die bereitgestellten Anschlüsse fachgerecht installiert, ausreichend dimensioniert, korrekt gepolt und frei von weiteren Verbrauchern auf dem gleichen Stromkreis sind.


Entstehen durch fehlerhafte Stromversorgung, falsche Polung, Überlastung, mangelhafte Installation oder durch weitere angeschlossene Verbraucher Schäden an Fahrzeugen, Geräten oder sonstigem Eigentum der Mundschenk Restaurant und Weinbar GmbH, haftet der Auftraggeber für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Folgekosten.


§ 8 Wasser- und Abwasseranschlüsse

Der Auftraggeber stellt kostenfrei einen Frischwasseranschluss sowie einen Abwasseranschluss zur Verfügung.


Als Frischwasseranschluss kann auch eine geeignete Frischwasser-Zapfstelle dienen.


Strom-, Frischwasser- und Abwasseranschlüsse dürfen grundsätzlich nicht weiter als 20 Meter vom vorgesehenen Standplatz entfernt sein.


Sollten die Anschlüsse weiter entfernt liegen, ist dies vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen.


Hierdurch entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.


§ 9 Stellplatz und Zufahrt

Der Auftraggeber stellt einen geeigneten, ebenen, tragfähigen und ausreichend befestigten Stellplatz zur Verfügung.


Für die Foodbox sowie sämtliche Verkaufswagen und Anhänger wird ein ebenerdiger Untergrund benötigt.


Besondere Gegebenheiten wie:

– unbefestigte Flächen

– Gefälle

– Höhenunterschiede

– eingeschränkte Zufahrten

– enge Durchfahrten

– Höhenbeschränkungen


sind vor Vertragsabschluss mitzuteilen.


Kosten und Mehraufwendungen aufgrund nicht mitgeteilter Besonderheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.


Die Zufahrt für Transportfahrzeuge, Anhänger und Verkaufswagen muss während Auf- und Abbau gewährleistet sein.


§ 10 Genehmigungen

Der Auftraggeber ist für die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen verantwortlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


Für Verzögerungen, Ausfälle oder zusätzliche Kosten aufgrund fehlender Genehmigungen haftet der Auftraggeber.


§ 11 Wetter, höhere Gewalt und Veranstaltungsrisiko

Die Mundschenk Restaurant und Weinbar GmbH übernimmt keine Haftung für wetterbedingte Beeinträchtigungen oder Ausfälle.


Hierzu zählen insbesondere:

– Regen

– Sturm

– Schnee

– Eisglätte

– Hochwasser

– Hitze

– behördliche Anordnungen

– Pandemien

– Streiks

– sonstige Fälle höherer Gewalt


Kann eine Veranstaltung aufgrund solcher Umstände nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, bleiben die vereinbarten Vergütungsansprüche bestehen. Es gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen.


§ 12 Leihgeschirr, Leihbesteck und Leihmaterial

Der Auftraggeber haftet für sämtliche überlassenen Gegenstände wie:

– Geschirr

– Besteck

– Gläser

– Warmhaltebehälter

– Transportboxen

– sonstiges Leihmaterial


Verlust, Beschädigung oder Zerstörung werden zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwert in Rechnung gestellt.


§ 13 Wartezeiten und Verzögerungen

Kann die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht rechtzeitig beginnen oder fortgesetzt werden, werden hierdurch entstehende Wartezeiten gesondert berechnet.


Dies gilt insbesondere bei:

– fehlender Stromversorgung

– fehlender Wasserversorgung

– fehlenden Genehmigungen

– nicht nutzbaren Stellflächen

– verspätetem Veranstaltungsbeginn

– eingeschränkter Zufahrt


§ 14 Anfahrtskosten

Anfahrtskosten werden nach Entfernung berechnet.


Die jeweils geltenden Anfahrtskosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen und zusätzlich zur Auftragssumme berechnet.


§ 15 Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.


Die Restzahlung ist unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.


Zusätzliche Leistungen, Mehrverbräuche, verlängerte Einsatzzeiten, zusätzliche Teilnehmer oder sonstige nachträgliche Änderungen werden gesondert berechnet.


Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.


§ 16 Haftung

Die Mundschenk Restaurant und Weinbar GmbH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, soweit gesetzlich zulässig.


Für Schäden, die durch ungeeignete Stellflächen, mangelhafte Infrastruktur, fehlerhafte Strom- oder Wasserversorgung oder durch Gäste, Besucher oder Beauftragte des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftraggeber.


Beschädigungen an Fahrzeugen, Geräten, Einrichtungen oder Inventar werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.


§ 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Soweit gesetzlich zulässig, wird Aachen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.


§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


Mundschenk Restaurant und Weinbar GmbH

Werner-von-Siemens-Straße 22a

52477 Alsdorf


Geschäftsführer: Patrick Rosskamp